Bedingungen für die Ausführungen von Werkleistungen
Michael Meyer GmbH, Hamburg
(HRB Nr. 33133 des AG Hamburg)
BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNGEN VON WERKLEISTUNGEN
(kurz: Reparaturbedingungen)
- Stand: Februar 2019 -
Hinweis: Bei Speditionsgeschäften
gelten ausschließlich die ADSp!
Nachstehende Bedingungen (im Folgenden kurz „Reparaturbedingungen“) gelten für die Ausführung von Werkleistungen durch die Michael Meyer GmbH (im Folgenden ), insbesondere für Reparatur-, Umbau-, Wartungs- und Montagearbeiten von Containern und dazugehörigem Gerät (im Folgenden kurz „Container“ genannt), auch wenn es sich dabei nur um einen Teil eines Containers handelt:
1. Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
1.1 Alle Angebote/Kostenvoranschläge von Fa. Michael Meyer sind freibleibend. Sie können bis zum Eingang der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
1.2. Erteilt der Auftraggeber Michael Meyer GmbH einen Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages für eine Reparatur, so hat er Michael Meyer GmbH die durch die Erstellung des Kostenvoranschlages entstehenden Kosten zu erstatten. Zu den zu erstattenden Kosten gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten, die durch Containerbewegungen, Arbeitnehmer von Michael Meyer GmbH, Drittfirmen und durchgeführte Untersuchungen entstehen. Die Kosten sind nicht zu erstatten, wenn der Auftraggeber Michael Meyer GmbH mit den Leistungen, die Gegenstand des Kostenvoranschlages waren, beauftragt.
1.3 Ein Vertrag kommt wirksam zustande, wenn der Auftraggeber von MICHAEL MEYER GMBH Kostenvoranschlag (Estimate) schriftlich bestätigt.
1.4 Während der Vertragsverhandlungen von MICHAEL MEYER GMBH gemachte mündliche Angaben und Zusicherungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, verlieren mit der Auftragserteilung ihre Gültigkeit.
1.5 Von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, MICHAEL MEYER GMBH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. diese gelten auch bei Durchführung des Auftrages nicht als angenommen von MICHAEL MEYER GMBH.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Es gelten – vorbehaltlich abweichender Regelung unter Ziffer 2. und Ziffer 3. – die vereinbarten Preise gemäß Kostenvoranschlag von MICHAEL MEYER GMBH.
2.2 Angebotspreise sind von MICHAEL MEYER GMBH so kalkuliert, dass anfallendes Altmaterial ohne Vergütung in das Eigentum von MICHAEL MEYER GMBH übergeht. Soweit Kosten für die erforderliche Entsorgung von belastetem Altmaterial entstehen, sind diese stets gesondert vom Auftraggeber zu tragen.
2.3 Zahlungen sind bei Abnahme bzw. bei Übergabe des Containers sofort fällig und ohne jeden Abzug und ohne Skonto zu leisten, spätestens jedoch nach Meldung der Freistellung durch MICHAEL MEYER GMBH und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2.4 Scheck-/Wechselzahlungen sind nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Alle durch Wechsel- und Scheckzahlung anfallenden Kosten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
2.5 Zahlungsverzug tritt automatisch 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Ab Verzugsbeginn ist MICHAEL MEYER GMBH zur Berechnung der gesetzlichen oder – soweit diese höher sind – der nachgewiesenen Zinsen berechtigt.
2.6 Der Auftraggeber ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes berechtigt. Der Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
3. Leistungen und Fristen
3.1 Grundsätzlich sind die Leistungen nach Maßgabe des Kostenvoranschlags von MICHAEL MEYER GMBH (Estimate) maßgeblich.
3.2 In Einzelfällen legt MICHAEL MEYER GMBH den Umfang und die Zweckmäßigkeit der beauftragten Werkleistung eigenverantwortlich und abweichend von dem Vertrag gemäß Kostenvoranschlag fest. MICHAEL MEYER GMBH ist insbesondere berechtigt, nach Auftragserteilung den Umfang der beauftragten Werkleistung angemessen zu erweitern, soweit dies durch Umstände, die bei Abgabe des Angebotes aufgrund einer einfachen Sichtprüfung nicht erkennbar waren, erforderlich wird. Soweit möglich, soll MICHAEL MEYER GMBH den Auftraggeber über eine Erweiterung des Auftrages vor Beginn der im Rahmen der Erweiterung erforderlichen Arbeiten informieren.
3.3 Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, hat der Auftraggeber MICHAEL MEYER GMBH den Container auf dem Betriebsgelände von MICHAEL MEYER GMBH zu übergeben. Der Auftraggeber hat MICHAEL MEYER GMBH sämtliche Informationen mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder im Zusammenhang damit für MICHAEL MEYER GMBH erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für den Inhalt oder ehemaligen Inhalt des Containers (z. B. Gefahrgut), besondere Reparaturanweisungen, Kühl- und andere im Zusammenhang mit dem Container zu beachtenden Vorschriften.
3.4 Soweit nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart, sind sämtliche angegebenen Fristen unverbindlich
3.5 Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen oder ähnliche Ereignisse, die die Ausführung des Auftrages erschweren, verlängern die Lieferzeit entsprechend und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferern oder Subunternehmern von MICHAEL MEYER GMBH eintreten.
3.6 Sollten MICHAEL MEYER GMBH Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zulieferverträge ohne Verschulden von MICHAEL MEYER GMBH endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, ist MICHAEL MEYER GMBH berechtigt, insoweit vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Eine etwaige Haftung von MICHAEL MEYER GMBH bestimmt sich nach Ziffer 5.
4. Mängelrügen und Gewährleistung
4.1 Bei Übergabe des Containers hat der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter die Arbeiten von MICHAEL MEYER GMBH unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, d.h., spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich oder per
E-Mail konkret zu rügen. Unterbleibt dies oder werden die Mängel beseitigt, ohne dass MICHAEL MEYER GMBH Gelegenheit hatte, die Mängel innerhalb angemessener Frist selbst untersuchen zu lassen und ggf. selbst zu beseitigen, so sind Mängelgewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkannt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich und konkret zu rügen.
4.2 Bei beanstandungsfrei erfolgter Abnahme durch einen Sachverständigen wird unwiderlegbar vermutet, dass später festgestellte Mängel nicht durch MICHAEL MEYER GMBH zu vertreten sind.
4.3 Ist eine Werkleistung von MICHAEL MEYER GMBH mangelhaft, so ist der Auftraggeber bei unverzüglicher Untersuchung und nach ordnungsgemäßer Rüge gemäß Ziffer 4.1 berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5 geregelten Haftungsbeschränkungen zu.
5. Haftung und Haftungsbeschränkungen
5.1 MICHAEL MEYER GMBH haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
5.2 Jegliche Schadensersatzansprüche aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Organe von MICHAEL MEYER GMBH, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen.
5.3 Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Organe von MICHAEL MEYER GMBH, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet MICHAEL MEYER GMBH unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden.
5.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Vorschrift des § 444 BGB ebenso wie die Haftung aus sonstigen Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.5 Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche des Auftragsgebers sind ausgeschlossen.
5.6 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, welche aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
5.7 Bei Sachschäden haftet MICHAEL MEYER GMBH nur für den unmittelbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf das Doppelte des vertraglich für die Leistung vereinbarten Entgeltes begrenzt.
6. Verjährung
Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Übergabe, spätestens ab Meldung der Freistellung durch MICHAEL MEYER GMBH, es sei denn, MICHAEL MEYER GMBH hat den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Erweitertes Pfandrecht
7.1 MICHAEL MEYER GMBH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Containern zu.
7.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
7.3 Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Container im Eigentum des Auftraggebers steht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden zu dem Reparaturauftrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, soweit in diesen Bedingungen nicht etwas Anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
8.2 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser Bedingungen, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen, ohne dass dadurch die Geltung der Bedingungen im Übrigen berührt wird.
8.3 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist deutsches materielles Recht anzuwenden. Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hamburg (Landgericht Hamburg) oder nach Wahl von MICHAEL MEYER GMBH der Ort des Auftraggebers.